ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN MIETOMNIBUSVERKEHR (AGB-MIETOMNIBUS)

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.

(2) Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.

(3) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme schriftlich oder elektronisch erklärt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen

1. Abschluss des Reisevertrages

  • a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.

Taxitarif Landkeis Leipzig

(gültig seit 01.08.2009)

 


§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmern, die ihren Betriebssitz innerhalb des Landkreises Leipzig haben.

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